Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend "AGB" genannt, gelten für alle Rechtsgeschäfte, die im Webshop oder den Diensten unter http://www.myspareparts.com/ "Webshop", "Online-Shop" oder "Website" von

MySpareParts.com- (CHE-289.456.561), Falkenstrasse 27, 8008 Zürich, Schweiz

nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet.

  1. Die Dienstleistungen und der Webshop der Firma richten sich ausschliesslich an Unternehmen (B2B). Unser Geschäftsumfang und der Online-Verkauf über den Webshop richtet sich nur an Unternehmen in nicht-sanktionierten Ländern und an Unternehmen, die den geltenden schweizerischen, EU-, UN- und UK-Bestimmungen in Bezug auf die Lieferung von Waren entsprechen.
  2. Mit der Bestellung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, die für alle Leistungen des Online-Shops der Firma gelten.
  3. Das Unternehmen kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Solche Änderungen treten unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft.

 

1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Abwehrklausel; Anmeldung zum Webshop des Unternehmens

1.1 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit den Kunden der Gesellschaft [im Folgenden "Kunde der Gesellschaft" oder "Kunde" genannt].

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft gelten ausschließlich. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden nicht anerkennt - es sei denn, die Gesellschaft stimmt diesen Bedingungen des Kunden ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Aufträge vorbehaltlos annimmt, ihre Leistungen erbringt oder mittelbar/unmittelbar auf Schreiben Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter enthalten.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Angebote an denselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf sie bedarf.

1.4 Um den Webshop des Unternehmens (aktuelle Internetadresse "myspareparts.com") nutzen und Produkte über den Webshop bestellen zu können, muss sich der Kunde zuvor registrieren. Registrierungsanfragen können an die Gesellschaft unter "mysparearts.com" gerichtet werden. Eine Garantie für die Registrierung oder den Fortbestand der Registrierung besteht nicht. Die Firma behält sich das Recht vor, Registrierungsanfragen (ausdrücklich oder stillschweigend) abzulehnen. Der Kunde stimmt diesen AGB mit der Stellung des Registrierungsantrags zu.

1.5 Die Gesellschaft ist berechtigt, den Zugang zu einem registrierten Konto zu sperren oder das Konto zu löschen, wenn (i) ein Missbrauch oder illegale Aktivitäten vorliegen, (ii) der Kunde falsche Angaben gemacht hat, (iii) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und (iv) in Fällen nach Ziffer 13.

 

Vertragsschluss und Vertragsinhalt; Schriftform; Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr (Webshop); Rechtsvorbehalt;

2.1 Die Angebote der Gesellschaft sind freibleibend, unverbindlich und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeit sind ohne Gewähr. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Produktsortiment jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern und die Anzahl der Artikel, die von einem Kunden erworben werden können, zu begrenzen. Die Abbildungen der Produkte dienen nur der Illustration und sind daher nicht verbindlich. Gleiches gilt für die Angaben zu den Produkten, die lediglich der Information dienen. Dies gilt entsprechend für den Webshop der Gesellschaft.

2.2 Die Bestellung des Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertragsschluss ist in Ziffer 2.6 beschrieben. Die Firma ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 10 Werktagen (d.h. Montag bis Freitag, unabhängig von gesetzlichen Feiertagen am Sitz der Firma) ab Zugang anzunehmen.

2.3 Sind bestellte Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden nicht vorrätig oder aus anderen Gründen nicht direkt lieferbar, teilt das Unternehmen nach Eingang der Bestellung des Kunden den voraussichtlichen Liefertermin mit. Diese Mitteilung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Sie kann mit der Bestätigung des Eingangs der Bestellung (Ziffer 4) verbunden werden.

2.4 Die Annahme der Bestellung durch die Gesellschaft erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch die Gesellschaft stellt für sich genommen noch keine Auftragsbestätigung dar, sondern dient lediglich der Information. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist für den Inhalt des Vertrages maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der Firma abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelanzeigen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.5 Die Schriftform wird auch durch ein Telefax oder eine E-Mail gewahrt.

2.6 Im Webshop der Gesellschaft sind folgende Schritte für den Vertragsschluss erforderlich:

  1. a) Der Kunde kann durch Auswahl des entsprechenden Buttons Produkte in den "Warenkorb" legen und die gewünschte Menge der Ware angeben. Wenn der Kunde den entsprechenden Button anklickt, kann er seinen Warenkorb jederzeit unverbindlich ansehen, die gewünschte Menge ändern und einzelne Produkte durch Anklicken des Buttons "Entfernen" aus dem Warenkorb entfernen. Möchte der Kunde die Ware bestellen, kann er die Bestellung durch Anklicken des Buttons "Zur Kasse gehen" im angezeigten Warenkorb fortsetzen. Der Kunde gibt dann die erforderlichen Daten (z.B. Lieferadresse und gewünschte Versandart) ein. Mit dem Button "Weiter" gelangt der Kunde zum nächsten Eingabeschritt und schließlich zur Bestellübersicht. In der Bestellübersicht kann der Kunde seine Daten nochmals überprüfen. Etwaige Eingabefehler oder Änderungswünsche können über den Button "Bearbeiten", über "Warenkorb bearbeiten" oder über "Zurück" vor Abgabe der Bestellung korrigiert werden. Vor der endgültigen Abgabe der Bestellung muss der Kunde die Verkaufs- und Lieferbedingungen akzeptieren. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschicken" gibt der Käufer ein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die Beschreibung der vorgenannten Buttons kann auch ähnlich lauten.
  2. b) Das Unternehmen bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich durch Zusendung einer Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese E-Mail stellt noch keine Annahmeerklärung dar, sondern dient lediglich der Information des Kunden. Die Regelungen in Ziffer 2.3 gelten entsprechend.

 

  1. c) Ein Kaufvertrag kommt nur nach Maßgabe von Ziffer 2.4 zustande.

2.7 Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Angaben zu den Produkten der Firma sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit die Produkte die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Sach- oder Rechtsmängeln behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Abbildungen, Zeichnungen und alle sonstigen Angaben auf der Website stellen keine eigenständige Garantie dar, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind ebenfalls zulässig. Darüber hinaus ist der Austausch gleichwertiger Ersatzkomponenten zulässig, wenn dadurch die Eignung des Produkts für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigt wird.

2.8 Der schriftliche Vertrag einschließlich dieser AGB als Vertragsbestandteil enthält alle zwischen der Firma und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand. Mündliche Vereinbarungen, die vor Abschluss des schriftlichen Vertrages getroffen werden, sind rechtlich unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag vollständig ersetzt, es sei denn, sie enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Weitergeltung.

2.9 Individuelle (auch mündliche) vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Nachweis des Inhalts ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung der Gesellschaft erforderlich.

 

3 Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr (Webshop)

3.1 Vertragspartner des Kunden ist die Firma.

3.2 Die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss im Webshop führen, sowie die Möglichkeiten zur Korrektur von Eingabefehlern sind in Ziffer 2.6 beschrieben.

3.3 Bei jedem Vertragsabschluss speichert das Unternehmen die Bestelldaten, nicht jedoch diese AGB. Der Kunde kann die gespeicherten Bestelldaten in seinem Benutzerbereich im Webshop unter "Bestellhistorie" für einen Zeitraum von 12 Monaten nach seiner Bestellung abrufen (siehe Ziffer 2.6 lit. a)).

3.4 Vertragsabschlüsse über den Webshop und nach Maßgabe dieser AGB erfolgen ausschließlich in englischer Sprache. Der Kunde kann ausdrücklich und in schriftlicher Form den Vertragsschluss in einer anderen Sprache wählen. In diesem Fall ist die englische Fassung dieser AGB maßgebend.

 

4 Lieferung, Versendungskauf, Gefahrübergang; Mitwirkungshandlungen; Untersuchungspflicht

4.1 Die vom Kunden auf der Website des Unternehmens bestellten Waren werden von den Lagern der externen Verkäufer geliefert. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Waren an die vom Kunden angegebene Lieferadresse versandt. Alle Transport-, Versicherungs- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders angegeben.

4.2 Die Gefahr und Haftung für die Ware geht mit dem Versand auf den Kunden über. Gefahr und Haftung für die Ware gehen mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine andere zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (FCA (Incoterms 2020)) auf den Kunden über. Die Lieferverpflichtung des Unternehmens gilt auch dann als erfüllt, wenn der Kunde die Annahme verweigert oder zur Annahme der Lieferung nicht in der Lage ist.

4.3 Wird die Lieferung durch den Kunden verzögert, kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach oder verzögert sich die Lieferung oder Leistung der Gesellschaft aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen vorsätzlich oder fahrlässig, so ist die Gesellschaft berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich aller Mehraufwendungen (z.B. für entstehende Lagerkosten) zu verlangen.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, das/die Produkt(e) unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und etwaige Mängel dem Unternehmen schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige eines im Rahmen seiner Untersuchungspflicht erkennbaren Mangels, so gilt der Kaufgegenstand als genehmigt. Die Falschbestellung eines Produktes durch den Kunden stellt keinen Mangel dar.

 

5 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung, Zurückbehaltung von Waren; Ausschluss von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Nettopreise des Unternehmens zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versicherungs-, Transport- und Verpackungskosten oder sonstige Kosten sowie Zölle und sonstige öffentliche Abgaben gehen zu Lasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Alle Steuern, Zölle, Einfuhrabgaben und sonstigen Abgaben bei grenzüberschreitenden Lieferungen sind vom Kunden zu tragen.

5.2 Soweit es sich bei den vereinbarten Preisen um die Listenpreise der Gesellschaft handelt und die Lieferung der Gesellschaft später als sechs (6) Wochen nach Vertragsschluss erfolgen soll, ist die Gesellschaft berechtigt, den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreis zu berechnen. Das Unternehmen wird den Käufer über die Preisanpassung informieren. Der Käufer hat das Recht, den Kaufvertrag über das von der Preisanpassung betroffene Produkt innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung zu kündigen. Ohne widersprüchliche Erklärung oder Rücktritt innerhalb dieser Frist gilt die Preisanpassung als vom Kunden genehmigt.

5.3 Die Rechnungen der Gesellschaft sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem in der Rechnung angegebenen Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Firma behält sich das Recht auf Vorauszahlung vor. Das Unternehmen behält sich das Recht auf Kreditkartenzahlungen vor. Der Kunde erklärt sich mit einer vollständig elektronischen Rechnungsstellung einverstanden. Der Betrag ist in voller Höhe auf das Konto der Firma zu überweisen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Konto maßgeblich.

5.4 Ist ein Skontoabzug vereinbart, kann dieser nur geltend gemacht werden, wenn alle anderen Forderungen aus Warenlieferungen an den Kunden spätestens zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs beglichen sind. Ist dies nicht der Fall, ist der einbehaltene Skontoabzug sofort zu zahlen.

5.5 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Aufforderung automatisch in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz von 12% p.a. zu verzinsen. Weitere Verzugsschäden werden dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Anspruch der Gesellschaft auf kaufmännische Verzugszinsen gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.

5.6 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn eine Gegenforderung unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Ziffer 9.8 bleibt hiervon unberührt.

5.7 Die Firma ist berechtigt, ihre Leistungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch der Firma aus dem Vertragsverhältnis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht der Firma entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Die Firma ist berechtigt, dem Kunden hierfür eine angemessene Frist zu setzen. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde die von der Gesellschaft erbrachte Leistung bezahlen oder Sicherheit für sie leisten. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist die Gesellschaft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (z.B. Sonderanfertigungen) kann die Firma sofort vom Vertrag zurücktreten.

 

6 Lieferfristen; Vorbehalte für höhere Gewalt, Selbstbelieferung; Teillieferungen

6.1 Lieferfristen/-termine sind grundsätzlich unverbindlich und Lieferverzögerungen begründen in keinem Fall Schadenersatzansprüche oder die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden. Tritt eine (teilweise) Unmöglichkeit der Lieferung ein, wird der Kunde unverzüglich per E-Mail informiert. Hat der Kunde bereits gezahlt, wird nur der von ihm bezahlte Betrag ohne Zinsen zurückerstattet. Ist die Zahlung noch nicht erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungsverpflichtung befreit. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen. Die Firma liefert ausschliesslich an nicht-sanktionierte Firmen und Länder gemäss den geltenden schweizerischen, EU-, UK- und UN-Vorschriften.

6.2 Eine Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung der Firma. Lieferfristen/-termine gelten als eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf an den Kunden ausgeliefert worden ist.

6.3 Ist für die Gesellschaft absehbar, dass Lieferfristen/-termine nicht eingehalten werden können, wird die Gesellschaft den Kunden unverzüglich informieren und ihm den voraussichtlichen neuen Liefertermin mitteilen.

6.4 Die Gesellschaft haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistungen der Gesellschaft, soweit diese Umstände auf höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind und die Gesellschaft sie vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat (z. B. Betriebsstörungen aller Art). z.B. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Unwetter, Überschwemmungen, Krieg, Aufruhr, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Verzögerungen bei der Erteilung etwa erforderlicher behördlicher Genehmigungen, behördliche/gesetzliche Maßnahmen). Dazu gehört auch die nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfolgende Lieferung in Bezug auf Menge oder Qualität durch die Lieferanten der Gesellschaft, wenn die Gesellschaft dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem Lieferanten abgeschlossen hatte. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft das Deckungsgeschäft unmittelbar nach dem Geschäft mit dem Kunden abschließt.

6.5 Bei Ereignissen im Sinne von Ziffer 6.4 verlängern sich die Lieferfristen automatisch um den Zeitpunkt des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Firma ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ware zum voraussichtlichen neuen Liefertermin (Ziffer 6.3) nicht geliefert werden kann. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der neue Liefertermin mehr als einen Monat nach dem ursprünglichen Liefertermin liegt. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.

6.6 Lieferfristen verlängern sich automatisch in angemessenem Umfang, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen oder Obliegenheiten nicht einhält.

6.7 Die Firma ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn

(a) eine Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

(b) die Erbringung der übrigen Leistungen sichergestellt ist,

6.8 Die gesetzlichen Rechte der Gesellschaft, insbesondere der Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) sowie wegen Annahme- oder Schuldnerverzuges des Kunden, bleiben unberührt.

6.9 Gerät die Firma mit einer Leistung in Verzug oder wird ihr diese unmöglich, so ist ihre Haftung nach Maßgabe von Ziffer 10 beschränkt.

 

7 Annahme der bestellten Ware durch den Kunden (Anwesenheit einer Empfangsperson oder Vorhandensein einer Abladestelle/Depot)

7.1. Der Kunde stellt sicher, dass die Ware von ihm oder einer von ihm benannten Person an der Lieferadresse in Empfang genommen werden kann. Ist bei der Anlieferung der bestellten Ware beim Kunden der Kunde bzw. kein Vertreter des Kunden zur Entgegennahme der Ware anwesend und gibt es an der Lieferadresse keine erkennbare, zugängliche, sichere und verschließbare Abladestelle/Depot, so genügt die Bestätigung des Fahrers (Frachtführers) als Nachweis für die ordnungsgemäße Anlieferung der Ware.

7.2. Sendungen werden an den Kunden oder an andere Personen ausgeliefert, bei denen nach den Umständen davon ausgegangen werden kann, dass sie zur Annahme der Lieferung berechtigt sind (z.B. in den Räumen des Empfängers anwesende Personen). Ist eine solche Zustellung nicht möglich, kann ein geeignetes Produkt in den Briefkasten des Kunden oder an einen direkten Nachbarn zugestellt werden, sofern der Absender diese Zustellmöglichkeiten nicht ausgeschlossen hat. Der Kunde erhält vom Paketdienst eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Lieferung. Darüber hinaus ist der Paketdienstleister, sofern nicht anders vereinbart, berechtigt, vom Empfänger gewählte Ersatzzustellungen durchzuführen, die im Rahmen der Vorschriften des Paketdienstleisters oder anderer Vereinbarungen mit dem Empfänger liegen. Zu den alternativen Zustellungen gehören z.B. die Umleitung eines Pakets an eine andere Adresse, die Ermächtigung des Fahrers, das Paket auf dem Grundstück des Empfängers zu hinterlegen, ein vom Absender gewählter Service oder eine Änderung des Zustellplans.

 

Abschnitt 8 Eigentumsübergang und Eigentumsvorbehalt

8.1.Es handelt sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft. Der Kunde kann sich den Kaufgegenstand ["Produkt"] entweder von der Gesellschaft oder von einem Dritten zusenden lassen. Die Parteien haben den Willen, dass in beiden Fällen ein gültiger Vertrag über den Eigentumsübergang der Ware zustande kommt. Der Eigentumsübergang erfolgt entweder durch Übertragung des Eigentums vom Unternehmen auf den Kunden oder dadurch, dass der Kunde das erhaltene Produkt als direkter Eigentümer für den indirekten Eigentümer (Unternehmen) entgegennimmt. Die Übergabe an den Kunden ist vollzogen, sobald der Kunde in der Lage ist, die Kontrolle über das Produkt mit dem Willen der Gesellschaft auszuüben.

8.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma. Soweit die Gültigkeit dieses Eigentumsvorbehaltes von besonderen Voraussetzungen oder Formerfordernissen (z.B. Eintragung in ein Register) abhängt, stimmt der Kunde hiermit ausdrücklich einer Anmeldung zur Eintragung durch die Firma zu. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die weiteren Voraussetzungen und Formvorschriften für die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes zu erfüllen.

8.3 Die von der Gesellschaft an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen sein Eigentum. Diese Ware und die nach den folgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretenden Sachen, die ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt stehen, werden im Folgenden als "Vorbehaltsware" bezeichnet.

8.4 Solange der Kunde nicht Eigentümer der Sache ist, verwahrt der Kunde die Vorbehaltsware unentgeltlich für die Firma. Er hat sie pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs-, Pflege- oder Inspektionsarbeiten erforderlich werden (hierzu gehören nicht die von der Firma vertraglich geschuldeten Folgemaßnahmen), muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

8.5 olange der Kunde nicht Eigentümer der Sache ist oder die Zahlung nicht vollständig erfolgt ist, ist der Kunde nicht berechtigt, (i) die Vorbehaltsware zu verpfänden oder (ii) zur Sicherheit zu übereignen oder (iii) die Vorbehaltsware zu verwenden, zu verarbeiten, umzubilden, zu verbinden, zu vermischen und/oder zu veräußern. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde auf das Eigentum der Firma hinzuweisen und die Firma unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Firma ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber der Firma.

8.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Gesellschaft berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittsgrund). In diesem Fall ist die Firma berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden herauszuverlangen. Ein solches Verlangen gilt zugleich als Erklärung des Rücktritts vom Vertrag. Der Kunde trägt die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten. In der Pfändung der Vorbehaltsware liegt ebenfalls eine Rücktrittserklärung.

 

9 Haftung für Mängel

9.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung, fehlerhafter Montage oder Anleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt oder ergänzt ist.

9.2 Außer in den Fällen der Ziff. 10.1 lit. a bis f übernimmt die Gesellschaft keine Sachmängelhaftung bei einer vereinbarten Lieferung gebrauchter Produkte. Die Haftung entfällt ferner, wenn der Kunde die Ware ohne Zustimmung der Firma verändert oder verändern lässt und eine Nachbesserung dadurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Nachbesserung zu tragen. Die Haftung der Firma für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen ist vollständig ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Firma nicht für Schäden, die u.a. entstehen durch: (i) unsachgemäße, nicht vertragsgemäße oder rechtswidrige Einstellung, Verwendung oder Lagerung der Produkte, (ii) Verwendung von nicht kompatiblem Zubehör oder Ersatzteilen, (iii) unsachgemäße Änderung oder Reparatur der Produkte, unterlassene Wartung der Produkte durch den Kunden, (iv) höhere Gewalt, insbesondere Schäden durch Witterungseinflüsse, Sturz, Feuchtigkeit, Schlag usw., die die Firma nicht zu vertreten hat, sowie durch behördliche Anordnungen.

9.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, entsprechen die Produkte und Dienstleistungen der Firma ausschliesslich den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die Integration der Produkte in seine bestehenden technischen, baulichen und organisatorischen Gegebenheiten ist allein der Kunde verantwortlich (Systemintegrationsverantwortung des Kunden).

9.4 Wurde die Ware an den Kunden oder an die von ihm bezeichnete Person ausgeliefert, so ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die entsprechenden Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts und die Bestimmungen in diesem Abschnitt gelten entsprechend. Für die Unverzüglichkeit gilt, dass die Mängelrüge spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Ablieferung der Ware an den Kunden oder - wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war - spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung des Mangels erfolgen muss. Konnte der Kunde diesen letztgenannten Mangel (versteckter Mangel) bei normaler Nutzung der Ware zu einem früheren Zeitpunkt als dem Zeitpunkt der Entdeckung erkennen, so ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Unterlässt der Kunde die Anzeige von erkannten Mängeln innerhalb der vorgenannten Fristen, gelten die Produkte als genehmigt und jede Gewährleistungspflicht und sonstige Haftung für den betreffenden Mangel entfällt.

Auf Verlangen der Firma ist die beanstandete Ware zunächst unverzüglich auf Kosten des Kunden zurückzusenden. Ist die Beanstandung berechtigt, so erstattet die Firma dem Kunden die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Ziffer 9.5 bleibt hiervon unberührt.

9.5 Der Kunde hat dem Unternehmen die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Prüfung von Beanstandungen und sonstigen Einwänden sowie zur geschuldeten Nachbesserung zu geben. Zu diesem Zweck hat er der Firma die betreffende Ware zu den genannten Zwecken zur Verfügung zu stellen oder - im Falle ihrer festen Verlegung oder Unbeweglichkeit - den Zugang zu ihr zu ermöglichen. Ziffer 9.4 bleibt hiervon unberührt.

9.6 Liegt tatsächlich ein Mangel vor, so trägt die Gesellschaft die Kosten, wie z.B. den Transport. Stellt sich heraus, dass die Mängelrüge des Kunden unberechtigt ist, hat der Unternehmer Anspruch auf Ersatz der hierdurch entstandenen Kosten.

9.7 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, so ist die Firma berechtigt und verpflichtet, nach ihrer Wahl innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beheben - entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die zu ersetzende Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an die Firma zurückzugeben.

9.8 Die Firma ist berechtigt, die von ihr geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis oder ggf. die aktuell fällige Rate bezahlt.

9.9 Wenn die Nachbesserung unmöglich oder fehlgeschlagen ist oder eine für die Nachbesserung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

9.10 Liegt eine von der Firma zu vertretende, vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vor, die nicht auf einem Mangel der Ware beruht, kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder kündigen; im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.11 Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 10.

 

10 Haftung auf Schadensersatz

10.1 Die Haftung der Gesellschaft auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen, insbesondere auf Schadensersatz statt oder neben der Leistung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, Unmöglichkeit, Verzug, Mängeln, unerlaubter Handlung und für sonstige mittelbare und unmittelbare Schäden. Dies gilt nicht in den folgenden Fällen:

  1. a) Die Gesellschaft hat einen Mangel arglistig verschwiegen;
  2. b) die Gesellschaft hat eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder ein Beschaffungsrisiko übernommen;
  3. c) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht werden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  4. d) ein sonstiger Schaden entsteht, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht;
  5. e) ein Schaden auf der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht, die nicht bereits unter lit. a) bis lit. d) oder lit. f) fallen. Zu den wesentlichen Vertragspflichten gehören die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Der Kunde kann regelmäßig auf die Einhaltung der wesentlichen Vertragspflichten vertrauen. In diesem Fall ist die Haftung der Gesellschaft jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt;
  6. f) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Soweit die Haftung der Gesellschaft nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

 

11 Verjährung

11.1 Die Verjährungsfrist für (auch außervertragliche) Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung.

 

12 Widerrufsrecht, Rückgabe

12.1 Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, zum Widerruf oder zur Rückgabe von Produkten besteht - abgesehen von den gesetzlichen Regelungen - nicht.

12.2. Der Kunde kann sein Rückgabeverlangen per E-Mail an return@myspareparts.com. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Bestätigung durch das Unternehmen, gilt das freiwillige Rückgabeverlangen als abgelehnt. Ein freiwilliges Rückgaberecht wird nur gewährt, wenn das Unternehmen dem Kunden die Rückgabe ausdrücklich erklärt ["Annahmebestätigung"].

12.3. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag gemäß Ziffer 12.2. ist der Kunde verpflichtet, die bestellten Produkte innerhalb von sieben (7) Tagen ab dem Tag der Annahmebestätigung an das Unternehmen zurückzusenden. Die Rücksendung kann durch eine postalische Rücksendung erfolgen. Im Falle einer postalischen Rücksendung muss sich der Kunde in seinem Kundenprofil anmelden und die Rücksendung beantragen. Das Unternehmen schickt dem Kunden dann per E-Mail ein Rücksendeetikett, das der Kunde für die Rücksendung verwenden muss. Zur Wahrung der Rückgabefrist ist der Zeitpunkt der Absendung der Ware maßgeblich.

12.3.1. Die Produkte müssen neu und unbenutzt zurückgegeben werden. Die Produkte müssen in der ungeöffneten Originalverpackung mit allen Schutzmaterialien, Anhängern und Etiketten, die an den Produkten angebracht sind, sowie mit zusätzlichem Zubehör oder Ersatzmaterialien zurückgegeben werden.

12.3.2.. Von der Rückgabemöglichkeit ausgeschlossen sind Produkte, die individuell für den Kunden hergestellt oder angepasst wurden.

12.3.3.. Werden die Produkte nicht entsprechend diesen Vorgaben zurückgegeben, ist die Gesellschaft berechtigt, den entsprechenden Materialwert der nicht zurückgegebenen Produkte mit der an den Kunden zu leistenden Rückerstattung zu verrechnen. Eine Verrechnung kann auch erfolgen, wenn die Produkte während des Rücktransports durch das Verschulden des Kunden beschädigt werden. Der Kunde haftet für die zurückgesandten Produkte in Höhe des vollen Warenwerts, eine Transportversicherung wird daher empfohlen und ist vom Kunden zu tragen. Der Kunde haftet auch für Verlust, Beschädigung, Versand an eine falsche Adresse oder für Lieferverzögerungen während der Rücksendung.

12.3.4. Die Kosten für den Rückversand und ggf. die Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders angegeben.

12.3.5. Der Kaufpreis wird vorbehaltlich der Bedingungen des Verkäufers an den Kunden zurückerstattet, nachdem das Produkt in Übereinstimmung mit den oben genannten Bestimmungen bei der Gesellschaft eingegangen ist und einer Qualitätskontrolle unterzogen wurde. Das Unternehmen entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sich das Produkt in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet oder ob ein Wertverlust eingetreten ist, der entsprechend von der Rückerstattung abgezogen werden muss. Die Rückerstattung erfolgt über dieselbe Zahlungsmethode, die der Kunde bei der Bestellung verwendet hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Erstattung ist die einzige Leistung, die das Unternehmen bei Rückgabe erbringt.

 

13 Besonderes Rücktrittsrecht bei Zahlungseinstellung usw.

In folgenden Fällen steht der Firma ein besonderes Rücktrittsrecht mit sofortiger Wirkung zu: (a) Der Kunde stellt seine Zahlungen an seine Gläubiger ein; (b) er beantragt selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen; (c) die Firma oder ein anderer Gläubiger beantragt zulässigerweise ein solches Verfahren; (d) es wird ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet; (e) es wird ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet; (f) der Antrag wird mangels Masse abgewiesen oder (g) wenn der Kunde oder das Land, in dem der Kunde seinen Sitz hat, einer Sanktion nach schweizerischen, EU-, UK- und UN-Vorschriften unterliegt.

 

14 Informationspflicht bei Produktsicherheitsmassnahmen

Erfolgen bei oder gegen den Kunden Produktsicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Produkten der Firma (z.B. behördliche Marktüberwachungsmaßnahmen wie die Anordnung einer Rücknahme oder eines Rückrufs) oder beabsichtigt der Kunde, selbst solche Maßnahmen zu ergreifen, so hat er die Firma unverzüglich schriftlich zu informieren.

 

15 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der separaten Datenschutzerklärung unter https://myspareparts.com/privacy-policy-cookie-restriction-mode, die einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.

 

16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma und dem Kunden unterliegen ausschliesslich dem Recht der Schweiz. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich und vollumfänglich wegbedungen.

16.2 Ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Firma und dem Kunden ist der Sitz der Firma (derzeit: Schweiz). Dies gilt auch für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben. Die Firma ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem privaten Wohnsitz oder Sitz zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

16.3 Bei Streitigkeiten bittet die Gesellschaft vor der Einleitung gerichtlicher Schritte darum, die Gesellschaft zur Streitbeilegung zu kontaktieren. Die Gesellschaft wird eine Lösung finden.

 

17 Salvatorische Klausel

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder die Erfüllung unmöglich werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt dem ursprünglich Gewollten und dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt bei Vorliegen einer gesetzlichen Regelungslücke.

17.2 Werden diese AGB in andere Sprachen übersetzt und den Kunden zur Verfügung gestellt, so ist bei Abweichungen die englische Version massgebend.

 

Zürich, 29. September 2023

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